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Mehr Durchblick 2023

Damit Sie auf dem Laufenden bleiben

Mehr Durchblick 2023

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Alltag, Finanzen und Soziales – die wichtigsten Neu­erungen im Über­blick.

Steuern

Steuern – gute Nachrichten für Sparerinnen und Sparer

Freibeträge

Die Bundesregierung hat beschlossen, den sogenannten Sparerpauschbetrag für Einkünfte aus Kapitalvermögen zum 1. Januar 2023 von 801 Euro auf 1.000 Euro für Singles und von 1.601 auf 2.000 Euro für zusammenveranlagte Eheleute zu erhöhen. Das heißt, künftig bleiben für Sie unterm Strich mehr Erträge wie Zinsen oder Dividenden steuerfrei. Haben Sie bereits einen Freistellungsauftrag für den Sparerpauschbetrag bei Ihrem Kreditinstitut gestellt, wird Ihre Sparkasse oder Bank die Höhe automatisch anpassen. Sie können die Höhe des Sparerpauschbetrags ab dem 1. Januar 2023 aber auch anders aufteilen und Ihre Freistellungsaufträge entsprechend anpassen.

Auch beim Arbeitnehmerpauschbetrag – besser bekannt als Werbungskostenpauschale – gibt es eine leichte Verbesserung: Ab 2023 erhöht sich dieser von 1.200 Euro auf 1.230 Euro. Menschen mit volljährigen Kindern in der Ausbildung profitieren von der Erhöhung des Ausbildungsfreibetrags, der im kommenden Jahr von 924 Euro auf 1.200 Euro angehoben wird.

Die aufgrund der Corona-Pandemie eingeführte Homeoffice-Pauschale wird ab 2023 entfristet und von bislang fünf auf sechs Euro pro Tag angehoben. Sie können diese künftig für bis zu 210 Tage statt bisher 120 Tage, die Sie zu Hause gearbeitet haben, in Anspruch nehmen. Der Höchstbetrag, den Sie so steuerlich geltend machen können, steigt demnach auf 1.260 Euro.

Verbessert werden auch die Regelungen zum Arbeitszimmer. Menschen, die kein separates Arbeitszimmer zu Hause haben, können den Steuerabzug in Zukunft ebenfalls nutzen – unabhängig davon, ob ein anderer Arbeitsplatz, etwa im Firmenbüro, existiert.

Mehr Netto vom Brutto

Ab 2023 steigt das Einkommen, bis zu dem Sie keine Steuer zahlen müssen, um 561 Euro auf 10.908 Euro. Ab 2024 sogar um weitere 696 Euro auf 11.604 Euro. Erst wenn Sie mit Ihrem Jahresgehalt über diesem Betrag liegen, fällt für Sie Einkommensteuer an. Die Bundesregierung will damit die Effekte der kalten Progression abbauen.

Soziales

Soziales: Mehr Rente, Kindergeld, Wohngeld und Co.

Mehr Rente in Ost und West ab Sommer

Rentenbeziehende bekommen ab 1. Juli 2023 höhere Renten. Der Anstieg wird voraussichtlich im Westen 3,5 Prozent und im Osten 4,2 Prozent betragen. So steht es im Entwurf des Rentenversicherungsberichts 2022 der Bundesregierung. Die Anpassung gilt für:

  • alle Altersrenten
  • Erwerbsminderungsrenten,
  • Hinterbliebenenrenten,
  • gesetzliche Unfallrenten sowie
  • Renten der Landwirte aus der landwirtschaftlichen Rentenkasse.

Durch die Rentenanpassungen minimiert sich zugleich die Lücke zwischen den Ost- und West-Renten. Der Ost-Rentenwert steigt dann auf 99,3 Prozent des Westwerts.

Hinzuverdienstgrenze für Rentnerinnen und Rentner

Frührentnerinnen und Frührentner, die sich neben der Rente etwas hinzuverdienen wollen, konnten das zuletzt bis zu einem Freibetrag von 46.060 Euro im Jahr tun, ohne dafür Abzüge bei der Rente zu befürchten. Ab 2023 fällt diese Grenze komplett weg. Nun können Senioren, die das reguläre Rentenalter noch nicht erreicht haben, unbegrenzt hinzuverdienen.

Für Menschen, die Erwerbsminderungsrente beziehen, wird die Hinzuverdienstgrenze deutlich angehoben.

Erhöhung beim Kindergeld und Kinderzuschlag

Anspruchsberechtigte für Kindergeld können sich ab Januar 2023 über etwas mehr finanzielle Unterstützung freuen. Neu ist, dass es künftig 250 Euro im Monat für jedes Kind gibt. Das bedeutet für das erste und zweite Kind eine Erhöhung um 31 Euro, für das dritte Kind um 25 Euro monatlich.

Entsprechend der Erhöhung des Kindergeldes steigt auch der Kinderfreibetrag bei der Einkommensteuer auf 6.024 Euro. Allerdings können Berechtigte entweder vom Kindergeld oder vom Kinderfreibetrag profitieren – je nachdem, welche Entlastung für sie günstiger ist.

Auch der Höchstbetrag des Kinderzuschlages wird ab dem 1. Januar 2023 erhöht und von 229 Euro auf 250 Euro monatlich angehoben. Der Kinderzuschlag soll Alleinerziehende und Familien mit kleinem Einkommen entlasten.

Bürgergeld statt Hartz IV

Das sogenannte Bürgergeld löst zum 1. Januar 2023 die Hartz-IV-Leistungen ab. Millionen Bedürftige erhalten dadurch höhere Bezüge. Das Schonvermögen, das Betroffene in einer Karenzzeit von einem Jahr behalten dürfen, beträgt bis zu 40.000 Euro.
Die geplanten Regelsätze im Überblick:

  • 502 Euro – für eine alleinstehende Person
  • 451 Euro – für eheliche oder nichteheliche Partner einer Lebensgemeinschaft
  • 420 Euro – für Kinder im Alter von 14 bis 17 Jahren
  • 348 Euro – für Kinder im Alter von 6 bis 13 Jahren
  • 318 Euro – für Kinder bis einschließlich 5 Jahren
     

Das neue „Wohngeld Plus“ – mehr Geld und mehr Berechtigte

Ab Januar 2023 sollen 1,4 Millionen Haushalte mehr als bisher Wohngeld beziehen können. Zudem soll sich die Sozialleistung im Schnitt verdoppeln – sie steigt von zuletzt rund 180 Euro auf etwa 370 Euro monatlich.

Mit einer dauerhaften Heizkostenkomponente von 2,00 Euro pro Quadratmeter, die bei der Wohngeldberechnung zugeschlagen wird, sorgt die Bundesregierung zudem dafür, dass die Menschen die steigenden Heizkosten bezahlen können.

Energie und Mobilität

Mobilität und Energiekosten

Energiepreisbremsen

Ab 1. März 2023 soll es vom Bund für Privathaushalte und Unternehmen einen Zuschuss in Form von drei Energiepreisbremsen geben, um die steigenden Energiepreise abzufedern. Für 80 Prozent des bisherigen Jahresverbrauchs – maßgeblich ist hierbei in der Regel der Verbrauch des Vorjahres – subventioniert der Staat den Preis. Für die einzelnen Preisbremsen sieht das folgendermaßen aus:

  1. Gaspreisbremse: auf 12 Cent je Kilowattstunde begrenzt
  2. Fernwärmebremse: auf 9,5 Cent je Kilowattstunde begrenzt
  3. Strompreisbremse: auf 40 Cent je Kilowattstunde begrenzt
     

Das Deutschlandticket für 49-Euro kommt im 1. Quartal

Nachdem sich Bund und Länder über die Finanzierung geeinigt haben, soll das 49-Euro-Ticket, das Nachfolgemodell des erfolgreichen 9-Euro-Tickets aus dem Sommer 2022, voraussichtlich bis Ende des 1. Quartals 2023 für den Nah- und Regionalverkehr verfügbar sein und gilt dann deutschlandweit. Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) sagte im „ARD-Morgenmagazin“, er wolle das Ticket so schnell wie möglich einführen.

Führerschein-Umtausch für Ü50-Personen

Sind Sie über 50 beziehungsweise in den Jahren 1959 bis 1964 geboren und besitzen einen Führerschein? Dann müssen Sie diesen bis zum 19. Januar 2023 gegen eine EU-weit einheitliche Ausführung umtauschen – unabhängig vom Ausstellungsjahr Ihres Führerscheins. Der neue Führerschein soll fälschungssicherer sein und in einer Datenbank erfasst werden.

Weniger Förderung beim Elektroauto-Kauf

Für den Kauf von Plug-in-Hybriden entfällt die Förderung durch den Bund 2023. Der staatliche Umweltbonus wird ab Januar 2023 auf reine Elektroautos (batterie- und brennstoffzellenbetrieben) begrenzt. Zudem sinken die Prämien deutlich. Je nach Kaufpreis gibt es nur noch 3.000 bis 4.500 Euro pro Fahrzeug. Zum 1. September wird die Förderung auf Privatpersonen beschränkt.

CO2-Abgabe auf Kraftstoffe wird ausgesetzt

Aufgrund der wohl anhaltenden hohen Energiepreise als Folge des Ukraine-Krieges setzt die Bundesregierung die eigentlich zum Jahreswechsel vorgesehene Erhöhung des CO2-Preises zunächst für ein Jahr aus. Die Kosten pro Tonne CO2 bleiben also bei 30 Euro. Somit entfällt 2023 der Preisaufschlag von mehreren Cent pro Liter Benzin und Diesel.

Alltag

Neuigkeiten im Alltag

Wieder viele Brückentage im kommenden Jahr möglich

Auszeiten und Ruhephasen werden auch 2023 besonders wichtig sein. Dafür bieten sich im kommenden Jahr viele Brückentage an. 28 Urlaubstage einreichen, bis zu 61 freie Tage genießen und die Urlaubstage so mehr als verdoppeln: Das können viele Bürgerinnen und Bürger nächstes Jahr theoretisch machen, wenn Sie die Brückentage clever einsetzen. Allerdings gelten einige Feiertage nur in bestimmten Bundesländern.

In Kroatien wird der Euro eingeführt

Apropos Urlaub: Ab dem 1. Januar ist auch in Kroatien der Euro die offizielle Währung. Somit wird der Urlaub an der Adria-Küste noch etwas einfacher. Bisher wurde in dem Land mit der Währung „Kuna“ bezahlt.

Neuregelung im Verpackungsgesetz verpflichtet Gastronomie zu Mehrwegbehältern

Rund 770 Tonnen Verpackungsmüll entstehen in Deutschland täglich durch Einwegbehältnisse für To-go-Lebensmittel und -Getränke. Ab 1. Januar 2023 soll der Verpackungsmüll eingedämmt werden, um Rohstoffe zu sparen und die Umwelt zu schonen. Restaurants, Lieferdienste und Catering-Firmen werden dann durch eine Neuregelung im Verpackungsgesetz verpflichtet, Mehrwegbehälter als Alternative für Essen und Getränke zum Mitnehmen und Bestellen anzubieten. Kleine Betriebe mit höchstens fünf Beschäftigten und maximal 80 Quadratmetern Verkaufsfläche werden von der Regelung ausgenommen, müssen künftig aber mitgebrachte Gefäße Ihrer Kundschaft akzeptieren.

Weiterhin Unterstützung für die Gastronomie

Der 2020 im Zuge der Corona-Pandemie auf 7 Prozent gesenkte Umsatzsteuersatz auf Speisen in der Gastronomie wurde über den 31.12.2022 hinaus befristet bis zum 31.12.2023 verlängert.

Digitale Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab 2023

Werden Sie künftig krankgeschrieben, müssen Sie die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem 1. Januar 2023 nicht mehr selbst an Arbeitgeber und Krankenkasse senden. Arztpraxen und Krankenhäuser übermitteln die Krankschreibung direkt und digital an die Krankenkassen. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen bei den Krankenkassen dann die Daten über die Arbeitsunfähigkeit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern abrufen. Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gilt nur für gesetzlich Versicherte.

Wegfall der eTIN für die Lohnsteuerbescheinigung

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber brauchen ab 2023 von allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eine gültige Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID), um die Sie sich rechtzeitig kümmern müssen, wenn Sie die elektronische Lohnsteuerbescheinigung an das Finanzamt übermitteln wollen. Die bisher eindeutige Personenzuordnung mit der sogenannten eTIN (steht für "electronic Taxpayer Identification Number") fällt künftig weg.

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